Reisebedingungen Allgemeines:
- Veranstalter, Organisator und Ansprechpartner ist der Zeltlager Flensburger Schulen e.V.
- Zu den Reisen kann sich grundsätzlich jeder der über die Partnerschulen anmelden, sofern für die Reise keine Teilnahmebeschränkung (z.B. nach Programm, Alter oder Geschlecht) angegeben ist.
- Die Freizeiten und Veranstaltungen des Veranstalters werden im Sinne einer Lebensgemeinschaft durchgeführt. Wer sich anmeldet, erklärt sich damit bereit, sich ihr anzuschließen und an den Vorgaben teilzunehmen.
- Erholung und Begegnung sind Inhalt des Programms. Von den Teilnehmern dieser Freizeit wird erwartet, dass sie rücksichtsvoll miteinander umgehen, die von der Freizeitleitung vorgeschlagenen Programmpunkte mitmachen, bei den regelmäßigen Freizeitarbeiten mithelfen und den Anweisungen der Freizeitleitung befolgen.
- An- und Abmeldung, sowie Änderungswünsche zu einer Reise müssen schriftlich erfolgen. Sie sind bei Minderjährigen von einem/r Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Sie werden wirksam mit dem Tag, an dem sie beim Veranstalter eingehen.
- Maßgeblich für den Teilnehmervertrag sind allein die Ausschreibung und diese Reisebedingungen. Weitere Unterlagen werden den Teilnehmern ggf. rechtzeitig vor Freizeitbeginn zugesandt.
- Mit der Unterschrift auf der Anmeldung werden diese Reisebedingungen anerkannt.
- Nach Bestätigung einer Anmeldung erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Bestätigung. Damit ist ein Teilnahmevertrag zustande gekommen.
- Wir werden bei Mehranmeldung mit Wartelisten arbeiten. Dies bedeutet, dass ein Nachrücken auch kurz vor Reisebeginn möglich ist.
Zahlungsbedingungen:
- Der Freizeitpreis ist so kalkuliert, dass wir für den/die TeilnehmerIn eine ansprechende Fahrt bieten können. Außer dem für persönliche Zwecke gedachten Taschengeldes sind alle bis jetzt absehbaren Kosten im Fahrtenpreis enthalten. Der Fahrtenpreis gilt vorbehaltlich der Genehmigung der öffentlichen Zuschüsse.
- Der gesamte Fahrtenpreis wird mit der Ausschreibung bekanntgegeben.
- Die Kontodaten werden in geeigneter Form rechtzeitig nach der Anmeldung bekanntgegeben.
- Wird der Freizeitpreis nicht fristgerecht gezahlt, erhält der/die TeilnehmerIn nach einer angemessenen Frist eine Mahnung.
- Ist der Reisebetrag bis zum Antritt der Reise nicht gezahlt worden, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, den/die TeilnehmerIn von der Reise auszuschließen.
- Sollte die Finanzierung dieser Reise erhebliche Schwierigkeiten bereiten, oder es kann aufgrund der Kosten nicht das Geschwisterkind mit, kann die Möglichkeit bestehen einen Zuschuss zu gewähren, bitte sprechen Sie in so einem Fall mit dem für Sie zuständigen Ansprechpartner (siehe Allgemeines 1). Alle dafür nötigen Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Rücktritt von der Reise:
- Der/die TeilnehmerIn kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten (vgl. Allgemeines Abs.2)
- Tritt der/die TeilnehmerIn vom Vertrag zurück oder tritt er ohne Ankündigung die Freizeit nicht an, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Als Entschädigung werden folgende pauschalierte Sätze vereinbart:
- Bis 3 Monate vor Reisebeginn 15% des Freizeitpreises
- Bis 2 Monate vor Reisebeginn 50% des Freizeitpreises
- Bis 1 Monat vor Reisebeginn 75% des Freizeitpreises
- Bis 2 Wochen vor Reisebeginn 90% des Freizeitpreises Bei Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Freizeitbeginn behalten wir uns vor, gegen Nachweis einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden zu berechnen.
- Kann der/die TeilnehmerIn eine(n) Ersatzteilnehmer (auch von der Warteliste) stellen, tritt diese(r) in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein. Der/die ErsatzteilnehmerIn muss den Bedingungen (Allgemeines, Abs.1 und 2) entsprechen.
- Der Veranstalter kann nach Antritt der Reise – vertreten durch seine Freizeitleiter – den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Gruppe oder Einzelne trotz Abmahnung erheblich weiter in unzumutbarer Weise stören oder sie nicht an sachlich begründete Hinweise halten. Dem Veranstalter steht in diesem Falle der Freizeitpreis weiter zu, soweit sich nichtersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Die durch die Kündigung entstandenen Kosten hat der/die TeilnehmerIn bzw. die Erziehungsberechtigten zu tragen.
- Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bis 4 Wochen vor Freizeitbeginn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Darüber sind die Vertragspartner sofort zu unterrichten. Selbstverständlich werden dann die eingezahlten Beiträge abzüglich eventueller, dem Träger durch dritte entstandene Kosten, erstattet.
Sonstiges:
- Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Freizeit des Veranstalters wird überwiegend von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen geleitet. Diese werden durch interne Schulung auf ihre Aufgabe besonders vorbereitet.
- Falls wiedererwartend am Ende der Freizeit ein Überschuss entsteht, wird dieser zurückerstattet.
- Alle Angaben dieses Prospektes und die Reisen des Veranstalters unterliegen den Vorschriften des Reisevertragsgesetzes § 651 a-l.